haben Sie einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Kalenderjahr. Vergütung Entgelt als Pflegehelfer/in – Entgeltgruppe P04 Anlage 31 zu den AVR oder Entgelt als Krankenpflegehelfer/in mit entsprechend anerkannter Berufsurkunde
haben Sie einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Kalenderjahr. Vergütung Entgelt als Pflegehelfer/in – Entgeltgruppe P04 Anlage 31 zu den AVR oder Entgelt als Krankenpflegehelfer/in mit entsprechend anerkannter Berufsurkunde
Fortbildung zum Pflegehelfer (m/w/d) in unserer Akademie durch erfahrene Trainer*innen Dauer: 28.04. - 17.06.2025 in Vollzeit Alle benötigten Materialien bekommst du von uns gestellt Die gesamte Fortbildung
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Berufsausbildung zur Pflegeassistenz/Pflegehelfer oderDu kannst eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer vorweisenDeutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (B2)Interesse