haben Sie einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Kalenderjahr. Vergütung Entgelt als Pflegehelfer/in – Entgeltgruppe P04 Anlage 31 zu den AVR oder Entgelt als Krankenpflegehelfer/in mit entsprechend anerkannter Berufsurkunde
haben Sie einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Kalenderjahr. Vergütung Entgelt als Pflegehelfer/in – Entgeltgruppe P04 Anlage 31 zu den AVR oder Entgelt als Krankenpflegehelfer/in mit entsprechend anerkannter Berufsurkunde
als Pflegefachassistent (m/w/d) oder Pflegehelfer (m/w/d) mit mind. einjähriger Ausbildung Freude am Umgang mit hochbetagten, pflegebedürftigen Menschen Bereitschaft zur kooperativen, flexiblen und konstruktiven